Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für alle privat krankenversicherten Personen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung und bietet Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der PPV entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, jedoch können sich die Beiträge je nach Anbieter und persönlicher Situation unterscheiden.
Alle privat krankenversicherten Personen müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. In der Regel übernimmt der Anbieter der privaten Krankenversicherung auch die Pflegepflichtversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss der privaten Krankenversicherung einen anderen Anbieter für die Pflegepflichtversicherung zu wählen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können sich ebenfalls privat pflegepflichtversichern lassen. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen und nachweisen, dass sie eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Krankenversicherung gestellt werden.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Höchstbeitrag für kinderlose Versicherte 231,50 € monatlich. Für Versicherte mit Kindern liegt der Höchstbeitrag bei 198,45 € monatlich. Diese Höchstbeiträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Arbeitnehmer, die privat pflegeversichert sind, erhalten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Dieser Zuschuss beträgt maximal 88 € monatlich, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sind in fünf Pflegegrade unterteilt. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege (ambulant oder stationär). Beispielsweise erhält eine Person im Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld von 347 € monatlich.Bei vollstationärer Pflege werden bis zu 805 € monatlich übernommen.
Für Personen im Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Entlastungsangebote wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen zur Verfügung. Zudem gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung können im Alter steigen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die die Beitragserhöhungen begrenzen. Nach den ersten fünf Jahren im Tarif dürfen die Beiträge für Bestandskunden nicht mehr steigen als die Höchstbeiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die private Pflegepflichtversicherung ist für alle privat krankenversicherten Personen verpflichtend und bietet einen grundlegenden Schutz im Pflegefall. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Beiträgen und Leistungen auseinanderzusetzen, um im Bedarfsfall optimal abgesichert zu sein. Eine unabhängige Beratung kann helfen, den passenden Tarif zu finden und mögliche Zusatzversicherungen zu prüfen.
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