Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann helfen, die Rentenlücke im Alter zu schließen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf bAV, der im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dabei gibt es verschiedene Modelle:
Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Beiträge zur Altersvorsorge.
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der dann direkt in die Altersvorsorge fließt. Man spricht von der Entgeltumwandlung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Freibeträge für die bAV
Diese Regelungen gelten für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Beiträge, die über diese Freibeträge hinausgehen, sind steuerpflichtig, aber weiterhin sozialabgabenfrei bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge ändern sich mit zukünftigen Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze.
Ab 2025 liegt der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten bei 180 € monatlich. Das bedeutet, dass Rentner nur für den Teil ihrer Betriebsrente, der diesen Betrag übersteigt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Dein Bruttogehalt ist 2500€ und Dein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge liegt bei 100€. Dann ist Dein Nettoaufwand 50€. Die Ersparnis der Sozialabgaben (20€) und Steuern (39€) liegt bei insgesamt 50€. Daraus ergibt sich ein effektiver Beitrag von 100€. In diesem Beispiel zahlt der Arbeitnehmer effektiv 50 € aus dem Nettogehalt, während 100 € in die Altersvorsorge fließen. Die Ersparnisse bei Sozialabgaben und Steuern erhöhen den Effektivbeitrag.
Oder einfach ausgedrückt: Du zahlst von deinem Brutto 50€ in Deine Rente und Dein Arbeitgeber gibt das gleiche nochmal dazu.
Es gibt fünf gesetzlich anerkannte Modelle für die bAV:
Die bAV ist besonders attraktiv, wenn:
Sie ist weniger geeignet, wenn:
Informieren: Frag bei Deinem Arbeitgeber nach den verfügbaren bAV-Optionen.
Vergleichen: Prüfe die Konditionen und Kosten der angebotenen Lösungen.
Nutzen: Nutze den Arbeitgeberzuschuss und die steuerlichen Vorteile.
Beraten lassen: Lasse dich von einem Experten beraten, um die für Dich passende Lösung zu finden.
Für viele Arbeitgeber ist eine erfolgreiche und nachhaltige betriebliche Altersvorsorge (bAV) für seine Mitarbeiter eine Herausforderung in der Umsetzung. Gemäß § 1a des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Hierbei sind die Konditionen und Kosten entscheidend. Für Arbeitgeber entsteht hierbei jedoch ein großer Aufwand durch Aufklärung, Beratung und Abwicklung. Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen idealen Service zu bieten, kümmern wir uns alles nötige. Im Prinzip werden wir zu einer spezialisierten Ergänzung der Personalabteilung.
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