Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner. Gleichzeitig erwerben die Beitragszahler Ansprüche auf ihre eigene Rente im Alter – ein System, das als „Generationenvertrag“ bezeichnet wird.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 % des Bruttoeinkommens. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Für 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.550 € monatlich in den alten Bundesländern und 7.450 € in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßiges angepasst.
Die Höhe der gesetzlichen Rente ergibt sich aus der Rentenformel:
Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene Rentenarten:
Weitere Informationen zu den einzelnen Rentenarten findest Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer jedoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % der monatlichen Rente abgezogen. Bei 44 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn entspricht dies einem Abschlag von 13,2 %.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann ohne Abschläge früher in Rente gehen.
Trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen erhalten viele Rentner nur eine niedrige gesetzliche Rente. Beispielsweise erhalten Millionen Vollzeitbeschäftigte nach 45 Jahren Arbeit lediglich eine Rente von bis zu 1.300 €. Dies betrifft besonders Arbeitnehmer in Ostdeutschland.
Das sogenannte Rentenniveau – der Anteil des durchschnittlichen Renteneinkommens am durchschnittlichen Arbeitseinkommen – lag 2024 bei 48 %. Dieser Wert ist jedoch nur ein Durchschnittswert und spiegelt nicht die individuelle Rentenhöhe wider.
Selbstständige und andere freiwillig Versicherte können freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen.
Es besteht die Möglichkeit, fehlende Beitragsjahre nachzuzahlen, um die Wartezeit für eine Rente zu erfüllen.
Durch freiwillige Sonderzahlungen können zusätzliche Rentenpunkte erworben werden, um die monatliche Rente zu erhöhen.
Durch den Abschluss einer Riester oder Rürup Rente lassen sich Steuern sparen und die Rentenlücke schließen.
Arbeitnehmern und Arbeitgeber können gemeinsam in eine private Rente investieren um die Rentenlücke zu schließen.
Zur Schließung der Rentenlücke kann eine private Altersvorsorge abgeschlossen werden. Damit nutzt Du den Steuervorteil während der Rentenauszahlung.
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 unterliegt die gesetzliche Rente in Deutschland der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung während der Erwerbsphase steuerlich begünstigt wurden, während die Rentenzahlungen im Alter versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt schrittweise an.
Für Rentenbeginn im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil 83,5 %, was bedeutet, dass 16,5 % der Rente steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Anteil wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt während des gesamten Rentenbezugs konstant, auch wenn die Rente später erhöht wird.
Beispiel: Bei einer Jahresbruttorente von 24.000 € im Jahr 2026 sind 16,5 % davon, also 3.960 €, steuerfrei. Die verbleibenden 20.040 € unterliegen der Einkommensteuer.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich um 0,5 % an. Ab dem Jahr 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden.
Jahr des Rentenbeginns | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
2025 | 83,5 % | 16,5 % |
2026 | 84 % | 16 % |
2027 | 84,5 % | 15,5 % |
... | ... | ... |
2058 | 100 % | 0 % |
Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt während des gesamten Rentenbezugs konstant. Für Rentenbeginn im Jahr 2025 beträgt der Rentenfreibetrag 16,5 % der Jahresbruttorente.
Beispiel: Bei einer Jahresbruttorente von 24.000 € im Jahr 2026 beträgt der Rentenfreibetrag 3.960 €. Dieser Betrag bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert steuerfrei.
Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen die monatliche Rente, jedoch bleibt der Rentenfreibetrag unverändert. Das bedeutet, dass mit jeder Rentenerhöhung der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
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